Liebe Mitglieder von HB9SOTA,
Jetzt im Winter gibt es einige Gipfel, die sich innerhalb von Wildschutzzonen befinden. Dies bedeutet, dass diese bei der Planung von Aktivierungen zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Ansonsten ist die Aktivierung gemäss des SOTA Reglements ungültig, da zwingend die notwendigen Berechtigungen zum Aufenthalt auf dem Summit vorhanden sein müssen.
Die verschiedenen Regelungen sind nicht immer einfach, teilweise gibt es in den Schutzzonen Wanderwege, die nicht verlassen werden dürfen, teilweise sind aber auch sämtliche Aufstiegswege so in der Schutzzone gelegen, dass eine Aktivierung im entsprechenden Zeitraum gar nicht regelkonform durchgeführt werden kann. Die für die Planung notwendigen Informationen hat Arthur, HB9CEV seht gut in diesem Dokument zusammengefasst: SOTA-Aktivierungen in Schweizer Schutzgebieten – HB9SOTA
Verschiedene Vorstandsmitglieder haben in den vergangenen Wochen einige Aktivierer auf die enntsprechenden Umstände hingewiesen. Es ist nicht so, dass wir die Alerts oder Spots der Mitglieder kontrollieren, aber manchmal springt einem eine Summitreferenz ins Auge, bei der man schon selbst vor einer entsprechenden Hinweistafel gestanden ist, oder sich in der Planung gegen eine Aktivierung entschieden hat.
Wir bitten daher alle Aktivierer, in dieser Jahreszeit unbedingt die Wildruhezonen in die Planung einzubeziehen.
73 Jens HB9EKO
für den Vorstand von HB9SOTA